Versorgung ohne Limit - aber nur für kurze Zeit
Unsere Stiftungskassen bieten aktuell ein einmaliges Sonderkontingent von 10 Millionen Stiftungsvermögen, die ohne Begrenzung der Versorgungshöhe eingerichtet werden können.
Nach Ausschöpfung dieses Sonderkontingents sind weiterhin Stiftungskassen möglich - allerdings nur noch mit den üblichen gesetzlichen Begrenzungen der Versorgungshöhe.