Gestalten.
Wenn Sie als Geschäftsführer Vermögen aus dem Unternehmen sichern und bewußt für Ihre eigene Versorgung gestalten möchten, stoßen klassische Modelle schnell an Grenzen: zu wenig Einfluß, zu wenig Flexibilität – zu viel Standard.
Wenn Sie als Geschäftsführer Vermögen aus dem Unternehmen sichern und bewußt für Ihre eigene Versorgung gestalten möchten, stoßen klassische Modelle schnell an Grenzen: zu wenig Einfluß, zu wenig Flexibilität – zu viel Standard.
Die Firmenstiftungskasse ermöglicht Unternehmern, ihre persönliche Vorsorgung strategisch, flexibel und rechtlich sicher aufzubauen.
Statt standardisierter Banken- und Versicherungsprodukte nutzen Sie einen eigenen, unabhängigen Rahmen, der individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten werden kann.
Sie entscheiden, wie Beiträge gestaltet werden, wie Kapital angelegt wird und wie Ihre Vorsorge langfristig Bestand hat. So bleibt Ihre Versorgung in Ihrer Hand – geschützt, insolvenzfest und außerhalb der operativen Bilanz.
Unternehmensgewinne oder variable Vergütungsbestandteile werden gezielt in Versorgungskapital überführt.
Umwandlung von Unternehmensgewinn in persönliches Versorgungsvermögen.
Versorgung wird kontinuierlich aufgebaut und entsteht Schritt für Schritt.
So wächst eine stabile Versorgungsbasis - im Einklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung Ihres Unternehmens.
Versorgung wird nicht einseitig aufgebaut.
Unternehmer denken in Portfolios - auch bei der eigenen Versorgung.
Nach einer Analyse Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation entwickeln wir gemeinsam eine passende Struktur. Die Umsetzung erfolgt mit bewährten Partnern aus Recht, Mathematik und Treuhand.
Was möchten Sie absichern? Welche Rolle spielt Ihr Unternehmen dabei?
Gemeinsam entwerfen wir den Aufbau Ihrer Firmenstiftungskasse.*
Gründung, Sicherungsvermögen, Dokumentation, laufende Betreuung.
*Dabei berücksichtigen wir rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte – in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachpartnern aus unserem Netzwerk oder Ihren eigenen Beratern. Wir selbst erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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