SV-Status klären

Bevor Sie Vermögen verschenken, sollte eine Frage gekärt sein

SV-CHECK

Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von geschäftsführenden Gesellschaftern entscheidet darüber, ob SV-Beiträge gezahlt werden müssen - oder ob daraus privates Vermögen entstehen kann. 

 

Oft ist er der erste Schritt zur Gestaltung über eine Stiftungskasse.

 

Schaffen Sie Rechtssicherheit

Bevor über Versorgung oder Gestaltung gesprochen wird, steht eine grundlegende Frage im Raum: Wie ist der sozialversicherungsrechtliche Status (SV-Status) eines geschäftsführenden Gesellschafters tatsächlich einzuordnen?

 

 

Der sogenannte SV-Status entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind – und ob daraus überhaupt Gestaltungsspielräume entstehen.

 

In der Praxis zeigt sich immer wieder:

  • Es werden Beiträge gezahlt, obwohl sie nicht erforderlich wären
  • Einkommen bleibt in der Sozialversicherung gebunden
  • Gestaltungsmöglichkeiten werden nicht erkannt
  • oder es werden Leistungen erwartet, ohne dass ein Anspruch besteht
 

Gleichzeitig stellt sich für viele Unternehmer die Frage, ob sie sich überhaupt innerhalb der Sozialversicherung absichern möchten – oder ob alternative Wege der Vorsorge sinnvoller sind.

 

Die Klärung des SV-Status schafft hier die notwendige Grundlage. Sie entscheidet darüber, welche Gestaltung möglich ist – und welche nicht.

 
 
 

Praxisstimmen von Geschäftsführern 

Ein Auszug aus über 180 dokumentierten Rückmeldungen

 

Über viele Jahre hinweg wurden diese Statusfragen im Rahmen einer eigenen Tätigkeit als gerichtlich zugelassener Rentenberater bearbeitet – mit Spezialisierung auf sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen.

 

Die vorliegenden Mandantenstimmen stammen aus genau dieser Zeit.

 

Sie zeigen die Zusammenarbeit, die Wahrnehmung durch Mandanten und die praktische Bedeutung einer sauberen Statusklärung – direkt, ungefiltert und ohne nachträgliche Bearbeitung.

 

Heute erfolgt die eigentliche rechtliche Beurteilung in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei.

 

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