Was diese Stimmen zeigen, ist der Ausgangspunkt jeder weiteren Entscheidung.
Bevor über Versorgung oder Gestaltung gesprochen wird, steht eine grundlegende Frage im Raum:
Wie ist der sozialversicherungsrechtliche Status eines geschäftsführenden Gesellschafters tatsächlich einzuordnen?
Der sogenannte SV-Status entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind – und ob daraus überhaupt Leistungsansprüche entstehen.
In der Praxis zeigt sich immer wieder:
• Es werden Beiträge gezahlt, obwohl sie nicht erforderlich wären
• oder es werden Leistungen erwartet, ohne dass ein Anspruch besteht
Gleichzeitig stellt sich für viele Unternehmer die Frage, ob sie sich überhaupt innerhalb der Sozialversicherung absichern möchten – oder ob alternative Wege der Vorsorge sinnvoller sind.
Die Klärung des SV-Status schafft hier die notwendige Grundlage. Sie entscheidet darüber, welche Gestaltung möglich ist – und welche nicht.
Über viele Jahre hinweg wurden diese Statusfragen im Rahmen einer eigenen Tätigkeit als gerichtlich zugelassener Rentenberater bearbeitet – mit Spezialisierung auf sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen.
Die vorliegenden Mandantenstimmen stammen aus genau dieser Zeit.
Sie zeigen die Zusammenarbeit, die Wahrnehmung durch Mandanten und die praktische Bedeutung einer sauberen Statusklärung – direkt, ungefiltert und ohne nachträgliche Bearbeitung.
Heute erfolgt die eigentliche rechtliche Beurteilung in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei.
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